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Meine Initiative

Grundsteuerzahlung
mit Wahlfreiheit

12 Monate. 12 Raten. Ihre Wahl.

Ich setze mich für die Änderung des § 28 Grundsteuergesetz (GrStG) ein, damit die Grundsteuer künftig auf freiwilliger Basis auch monatlich in zwölf gleichen Raten gezahlt werden kann.

Ihre Zahlungswahl fair & flexibel Monatlich (12×) Vierteljährlich (4×) Jährlich (1×)
▦

Mehr
Planbarkeit

Gleichmäßige, kleinere Beträge im Monatsbudget.

€

Finanzielle
Entlastung

Vermeidet hohe Einzelbelastungen.

♧

Wahlfreiheit
für alle

Selbst entscheiden, welcher Zahlungsrhythmus passt.

◎

Bundesweit
einheitlich

Eine faire und bürgernahe Regelung.

Das Anliegen

Mehr Auswahl beim Zahlungstermin

12 Raten

Monatlich

Freiwillige Zahlung in zwölf möglichst gleichen Monatsraten.

1. oder 15.

Ihr Wunschtermin

Eine gesetzlich vorgesehene Wahl zwischen zwei monatlichen Fälligkeitstagen.

Unverändert

Gleiche Jahressteuer

Die Zahlungsweise soll weder den Jahresbetrag erhöhen noch bestehende Zahlungsoptionen abschaffen.

Interaktives Beispiel

Was bedeutet das für die Monatsplanung?

Beispielhafter Betrag je Rate
50,00 €
Monatlich am 1.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne verbindlichen Steuerbescheid. Rundungsdifferenzen können eine abweichende Schlussrate erfordern. Die monatliche Zahlungsoption ist derzeit eine politische Reformforderung.

Wortlaut der Bundestagspetition

Petition 212596

Eingereicht am 1. November 2026 mit Bitte um Veröffentlichung.

Forderung

Mit der Petition wird gefordert, § 28 des Grundsteuergesetzes so zu ändern, dass Grundsteuerpflichtige auf Antrag zwölf monatliche Raten wählen können. Der monatliche Zahlungstermin soll wahlweise auf den 1. oder 15. eines Monats fallen. Die bisherige vierteljährliche und jährliche Zahlungsweise bleibt erhalten. Die Jahressteuer soll unverändert bleiben; die Monatszahlung soll grundsätzlich gebührenfrei und möglichst automatisiert per SEPA-Lastschrift möglich sein.

Begründung

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz grundsätzlich zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag ist eine jährliche Zahlung möglich. Ein allgemeines gesetzliches Wahlrecht auf zwölf monatliche Raten fehlt bislang.

Viele Haushalte planen ihre Einnahmen und Ausgaben monatlich. Viele Einkünfte und feste Ausgaben fallen monatlich an. Vier höhere Grundsteuerbeträge im Jahr können die Haushaltsplanung erschweren. Bei 600 Euro Jahresgrundsteuer werden regulär viermal 150 Euro fällig. Bei zwölf Monatsraten wären es jeweils 50 Euro. Der Jahresbetrag bliebe gleich.

Zusätzlich soll der Zahlungstag frei zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats wählbar sein. Denn regelmäßige Einkünfte gehen nicht bei allen Haushalten zu Monatsbeginn ein. Das kann kurzfristige Engpässe vermeiden. Für Sonn- und Feiertage sowie Rundungsdifferenzen sollten eindeutige Regeln gelten.

Die neue Zahlungsweise soll nur auf Antrag gelten. Wer weiterhin vierteljährlich oder auf Antrag jährlich zahlen möchte, soll dies unverändert tun können. Eine einmal gewählte Zahlungsweise könnte fortgelten, bis eine Änderung fristgerecht beantragt wird. Das begrenzt Verwaltungsaufwand.

Die Gemeinden müssen die Grundsteuer verlässlich und wirtschaftlich erheben können. Zwölf statt vier Zahlungsvorgänge können zusätzlichen Buchungsaufwand, Rücklastschriften oder technische Anpassungen verursachen. Andererseits ermöglichen digitale Verfahren und SEPA-Lastschriften eine weitgehend automatisierte Abwicklung. Im Gesetzgebungsverfahren sollten die tatsächlichen Kosten, die Auswirkungen auf die kommunale Liquidität und praktikable Umstellungsfristen geprüft werden. Angestrebt wird eine rechtssichere und grundsätzlich gebührenfreie Option, ohne den Jahressteuerbetrag zu verändern.

Die seit 2025 angewendete Grundsteuerreform hat die Berechnungsgrundlagen verändert. Dies bietet Anlass, auch die Zahlungstermine zu überprüfen. Unabhängig von der individuellen Steuerhöhe können zusätzliche Wahlmöglichkeiten eine verlässlichere Finanzplanung fördern. Die Petition fordert weder die Abschaffung der Grundsteuer noch eine Änderung der Bewertung, der Hebesätze oder des Steueraufkommens durch eine andere Berechnung. Es geht ausschließlich um die Fälligkeit einer bereits festgesetzten Jahressteuer.

Das Anliegen betrifft bundesweit Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die betroffenen Kommunen. Eine gesetzliche Regelung könnte die Voraussetzungen für das monatliche Wahlrecht klar und einheitlich festlegen und zugleich örtliche Verwaltungsinteressen berücksichtigen.

Bereits die Bundestagspetition Nr. 69595 vom 23. Januar 2017 befasste sich mit monatlichen Zahlungen von Grundbesitzabgaben. Die hier vorgeschlagene Regelung greift diese Frage erneut auf und ergänzt sie ausdrücklich um die Wahl zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats.

Anregungen für die Forendiskussion

Wie stehen Sie zu einer freiwilligen monatlichen Grundsteuerzahlung statt der üblichen vier Quartalsraten? Die Petition schlägt zwölf möglichst gleichmäßige Monatsraten vor. Dabei sollen Steuerpflichtige den 1. oder den 15. eines Monats als Fälligkeitstag wählen können. Die jährliche Steuerhöhe bleibt unverändert; bisherige Zahlungsarten sollen bestehen bleiben.

Mich interessieren folgende Fragen: Würden monatliche Raten Ihre Haushaltsplanung erleichtern? Welcher Zahlungstag wäre für Sie sinnvoller – der 1. oder der 15.? Welche Erfahrungen gibt es bereits mit freiwilligen Ratenvereinbarungen in Gemeinden? Wie hoch wäre der zusätzliche Aufwand für kommunale Kassen, und inwieweit könnten SEPA-Lastschriften ihn begrenzen? Welche Lösungen wären für Rücklastschriften, Feiertage und den Wechsel der Zahlungsweise geeignet?

Erwünscht sind unterschiedliche Meinungen, konkrete Erfahrungen und sachliche Hinweise – auch aus der kommunalen Verwaltung. Welche Chancen und Risiken sehen Sie?

Häufige Fragen

Kann man derzeit regulär monatlich zahlen?

§ 28 GrStG sieht grundsätzlich vier Quartalsfälligkeiten vor. Eine Jahreszahlung ist auf Antrag möglich. GS12 fordert ein zusätzliches monatliches Wahlrecht.

Soll sich die Grundsteuer dadurch erhöhen?

Nein. Die Petition betrifft ausschließlich den Zahlungsrhythmus und den Fälligkeitstag.

Was ist mit dem Verwaltungsaufwand?

Zusätzliche Buchungen und mögliche Kosten müssen geprüft werden. Automatisierte SEPA-Lastschriften sind ein möglicher Umsetzungsweg.

Kann die Petition bereits mitgezeichnet werden?

Eine öffentliche Veröffentlichung oder Freischaltung der Mitzeichnung wurde bislang nicht bestätigt.

Kontakt zur Initiative

GS12 – Grundsteuerzahlung mit Wahlfreiheit
Eine Initiative von Patrick Hackworth · by hWorth.de

Kontakt: gs12-kontakt@hworth.de

Frühere Initiative: Bereits 2017 wurde unter der Bundestagspetition Nr. 69595 eine monatliche Zahlung von Grundbesitzabgaben thematisiert. Die neue Petition 212596 erweitert dieses Anliegen um die Wahl des 1. oder 15. als monatlichem Zahlungstermin.