Ich setze mich für die Änderung des § 28 Grundsteuergesetz (GrStG) ein, damit die Grundsteuer künftig auf freiwilliger Basis auch monatlich in zwölf gleichen Raten gezahlt werden kann.
Gleichmäßige, kleinere Beträge im Monatsbudget.
Vermeidet hohe Einzelbelastungen.
Selbst entscheiden, welcher Zahlungsrhythmus passt.
Eine faire und bürgernahe Regelung.
Freiwillige Zahlung in zwölf möglichst gleichen Monatsraten.
Eine gesetzlich vorgesehene Wahl zwischen zwei monatlichen Fälligkeitstagen.
Die Zahlungsweise soll weder den Jahresbetrag erhöhen noch bestehende Zahlungsoptionen abschaffen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne verbindlichen Steuerbescheid. Rundungsdifferenzen können eine abweichende Schlussrate erfordern. Die monatliche Zahlungsoption ist derzeit eine politische Reformforderung.
Eingereicht am 1. November 2026 mit Bitte um Veröffentlichung.
Mit der Petition wird gefordert, § 28 des Grundsteuergesetzes so zu ändern, dass Grundsteuerpflichtige auf Antrag zwölf monatliche Raten wählen können. Der monatliche Zahlungstermin soll wahlweise auf den 1. oder 15. eines Monats fallen. Die bisherige vierteljährliche und jährliche Zahlungsweise bleibt erhalten. Die Jahressteuer soll unverändert bleiben; die Monatszahlung soll grundsätzlich gebührenfrei und möglichst automatisiert per SEPA-Lastschrift möglich sein.
Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz grundsätzlich zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag ist eine jährliche Zahlung möglich. Ein allgemeines gesetzliches Wahlrecht auf zwölf monatliche Raten fehlt bislang.
Viele Haushalte planen ihre Einnahmen und Ausgaben monatlich. Viele Einkünfte und feste Ausgaben fallen monatlich an. Vier höhere Grundsteuerbeträge im Jahr können die Haushaltsplanung erschweren. Bei 600 Euro Jahresgrundsteuer werden regulär viermal 150 Euro fällig. Bei zwölf Monatsraten wären es jeweils 50 Euro. Der Jahresbetrag bliebe gleich.
Zusätzlich soll der Zahlungstag frei zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats wählbar sein. Denn regelmäßige Einkünfte gehen nicht bei allen Haushalten zu Monatsbeginn ein. Das kann kurzfristige Engpässe vermeiden. Für Sonn- und Feiertage sowie Rundungsdifferenzen sollten eindeutige Regeln gelten.
Die neue Zahlungsweise soll nur auf Antrag gelten. Wer weiterhin vierteljährlich oder auf Antrag jährlich zahlen möchte, soll dies unverändert tun können. Eine einmal gewählte Zahlungsweise könnte fortgelten, bis eine Änderung fristgerecht beantragt wird. Das begrenzt Verwaltungsaufwand.
Die Gemeinden müssen die Grundsteuer verlässlich und wirtschaftlich erheben können. Zwölf statt vier Zahlungsvorgänge können zusätzlichen Buchungsaufwand, Rücklastschriften oder technische Anpassungen verursachen. Andererseits ermöglichen digitale Verfahren und SEPA-Lastschriften eine weitgehend automatisierte Abwicklung. Im Gesetzgebungsverfahren sollten die tatsächlichen Kosten, die Auswirkungen auf die kommunale Liquidität und praktikable Umstellungsfristen geprüft werden. Angestrebt wird eine rechtssichere und grundsätzlich gebührenfreie Option, ohne den Jahressteuerbetrag zu verändern.
Die seit 2025 angewendete Grundsteuerreform hat die Berechnungsgrundlagen verändert. Dies bietet Anlass, auch die Zahlungstermine zu überprüfen. Unabhängig von der individuellen Steuerhöhe können zusätzliche Wahlmöglichkeiten eine verlässlichere Finanzplanung fördern. Die Petition fordert weder die Abschaffung der Grundsteuer noch eine Änderung der Bewertung, der Hebesätze oder des Steueraufkommens durch eine andere Berechnung. Es geht ausschließlich um die Fälligkeit einer bereits festgesetzten Jahressteuer.
Das Anliegen betrifft bundesweit Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die betroffenen Kommunen. Eine gesetzliche Regelung könnte die Voraussetzungen für das monatliche Wahlrecht klar und einheitlich festlegen und zugleich örtliche Verwaltungsinteressen berücksichtigen.
Bereits die Bundestagspetition Nr. 69595 vom 23. Januar 2017 befasste sich mit monatlichen Zahlungen von Grundbesitzabgaben. Die hier vorgeschlagene Regelung greift diese Frage erneut auf und ergänzt sie ausdrücklich um die Wahl zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats.
Wie stehen Sie zu einer freiwilligen monatlichen Grundsteuerzahlung statt der üblichen vier Quartalsraten? Die Petition schlägt zwölf möglichst gleichmäßige Monatsraten vor. Dabei sollen Steuerpflichtige den 1. oder den 15. eines Monats als Fälligkeitstag wählen können. Die jährliche Steuerhöhe bleibt unverändert; bisherige Zahlungsarten sollen bestehen bleiben.
Mich interessieren folgende Fragen: Würden monatliche Raten Ihre Haushaltsplanung erleichtern? Welcher Zahlungstag wäre für Sie sinnvoller – der 1. oder der 15.? Welche Erfahrungen gibt es bereits mit freiwilligen Ratenvereinbarungen in Gemeinden? Wie hoch wäre der zusätzliche Aufwand für kommunale Kassen, und inwieweit könnten SEPA-Lastschriften ihn begrenzen? Welche Lösungen wären für Rücklastschriften, Feiertage und den Wechsel der Zahlungsweise geeignet?
Erwünscht sind unterschiedliche Meinungen, konkrete Erfahrungen und sachliche Hinweise – auch aus der kommunalen Verwaltung. Welche Chancen und Risiken sehen Sie?
§ 28 GrStG sieht grundsätzlich vier Quartalsfälligkeiten vor. Eine Jahreszahlung ist auf Antrag möglich. GS12 fordert ein zusätzliches monatliches Wahlrecht.
Nein. Die Petition betrifft ausschließlich den Zahlungsrhythmus und den Fälligkeitstag.
Zusätzliche Buchungen und mögliche Kosten müssen geprüft werden. Automatisierte SEPA-Lastschriften sind ein möglicher Umsetzungsweg.
Eine öffentliche Veröffentlichung oder Freischaltung der Mitzeichnung wurde bislang nicht bestätigt.
GS12 – Grundsteuerzahlung mit Wahlfreiheit
Eine Initiative von Patrick Hackworth · by hWorth.de
Kontakt: gs12-kontakt@hworth.de